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   VK Bund, 18.05.1999 - VK 2-08/99   

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VK Bund, 18.05.1999 - VK 2-08/99 (https://dejure.org/1999,5906)
VK Bund, Entscheidung vom 18.05.1999 - VK 2-08/99 (https://dejure.org/1999,5906)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - VK 2-08/99 (https://dejure.org/1999,5906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge; Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge; Ausschreibung des Umzugs der Bundesrepublik Deutschland; Vorbeugung der unbefugten ...

  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe eines Umzugs - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)

  • VK Bund, 20.12.1999 - VK 1-29/99

    Lagerhaltung, Versand und EDV-technische Verarbeitung von Informations- und

    Daher sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99, S. 1; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.10.1999, VK 1 - 25/99, S. 25).
  • VK Brandenburg, 08.03.2007 - 2 VK 4/07

    Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers

    Dieser Ausnahmetatbestand zu der umfassend geltenden allgemeinen Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, öffentliche Aufträge nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben, ist aber eng auszulegen (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 1999 - VK 2-8/99) und greift jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber, wie vorliegend, auch Leistungen nachfragt, die im Allgemeinen einer Ausschreibungspflicht unterliegen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04

    fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso OLG Koblenz, 1 Verg. 3/00; VK Bund, VK 2-8/99, S. 10).
  • VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04

    Vergabe der Architektenleistungen

    (vgl. hierzu Marx in Motzke/Pietzcker/Prieß VOB/A-Kommentar 1. Auflage, § 100 GWB Rn 13 und Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19.9.2003 und 18.5.1999, VK 2- 84/03 und VK 2-8/99).
  • VK Bund, 17.07.2000 - VK 1-13/00

    Beschaffung von Einsatzanzügen

    Deshalb sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.10.1999, VK 1 - 25/99).
  • VK Rheinland-Pfalz, 10.06.2003 - VK 10/03

    Wie berechnet sich der Gesamtauftragswert?

    Koblenz, 1 Verg. 3/00, S. 4 ff.; Vergabekammer des Bundes, VK 2-8/99, S. 10).
  • VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99

    Bau und Finanzierung eines Verwaltungsgebäudes

    Deshalb sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99, S. 11).
  • VK Rheinland-Pfalz, 25.04.2003 - VK 5/03

    Kann eine Rüge wirksam telefonisch erhoben werden?

    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso Vergabekammer des Bundes, VK 2-8/99, Seite 10).
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   VK Berlin, 18.05.1999 - VK 2-8/99   

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Wird zitiert von ... (7)

  • VK Rheinland-Pfalz, 22.03.2000 - VK 2/00

    Rüge im Vergabeverfahren rechtzeitig? Muss Bieter anwaltlichen Rat einholen?

    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso Vergabekammer des Bundes, VK 2-8/99, S. 10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 20.12.2000 - VK 22/00

    Rüge muss hinreichend bestimmt sein!

    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso OLG Koblenz, 1 Verg. 3/00, S. 4 ff.; Vergabekammer des Bundes, VK 2-8/99, S. 10).
  • KG, 19.06.2001 - KartVerg 1/99

    Umzug des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 18. Mai 1999 - VK 2-8/99 - und die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.10.2003 - VK 21/03

    Bieterausschluss als "wirtschaftlicher Nachteil" i.S.d. § 107 GWB?

    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso OLG Koblenz, 1 Verg. 3/00, S. 4 ff.; Vergabekammer des Bundes, VK 2-8/99, S. 10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - VK 28/04

    Sind Bewerbungsbedingungen künftig vom Bieter zu interpretieren?

    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso OLG Koblenz, 1 Verg. 3/00; VK Bund, VK 2-8/99, S. 10).
  • VK Bund, 28.05.1999 - VK 2-08/99

    Umzugs des Auswärtigen Amtes

    VK 2-8/99.
  • VK Baden-Württemberg, 10.08.1999 - 1 VK 4/99

    Vergabe des Ausbaus der Kläranlage im Wege der nicht öffentlichen Ausschreibung

    Einer Entscheidung, ob die Auftraggeberseite die Vergabe eines öffentlichen Auftrags und die Ausgestaltung des zusammenhängenden Verfahrens nicht ohne fremde Unterstützung ausführen kann und deshalb im Vergabenachprüfungsverfahren einen Bevollmächtigten heranzieht (vgl. hierzu Entscheidung der Vergabekammer des Bundes vom 18.05.1999 VK 2-8/99 ), bedarf es beim Obsiegen der Antragstellerin nicht.
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